Alkoholprävention im Betrieb von A – Z
Sehr geehrte
Interessentin, sehr geehrter Interessent,
5 % der Gesamtbevölkerung leiden unter den Auswirkungen von
Alkoholismus.
Diese Zahl spiegelt sich in Unternehmen wider und führt zu
vielfältigen Auswirkungen auf die direkt Betroffenen und das
Gesamtunternehmen.
10 % aller Arbeitnehmer gelten als alkoholgefährdet.
Alkohol missbrauchende Mitarbeiter ruinieren dauerhaft ihre
Gesundheit und sind deshalb Opfer ihrer Sucht.
Für das Unternehmen bedeuten Alkohol missbrauchende Mitarbeiter ein
Problem bezüglich ihrer sozialen Verantwortung und Fürsorgepflicht,
für die Betriebssicherheit und den Unfallschutz, für die
betriebliche Arbeits-atmosphäre und den Umgang miteinander, für den
Ausfall der Arbeits-leistung und damit für den betrieblichen Erfolg.
Je früher Alkoholprävention einsetzt, desto größer sind die Chancen,
den individuellen Schaden für die Betroffenen zu begrenzen und sie
zu einer Lösung des Suchtproblemes zu führen. Für das Unternehmen
resultiert daraus neben einer Verbesserung der sozialen Aspekte eine
Erhöhung der Arbeitssicherheit und eine Reduzierung der durch
Alkoholmissbrauch bedingten Kosten.
Alkoholkranke Arbeitnehmer fehlen fünf mal häufiger als nicht
Betroffene.
Das Unfallrisiko ist bei 1,5 ‰ Blutalkohol 16 mal höher als bei nichtalkoholisierten Mitarbeitern.
Bei 15 % aller Kündigungen ist Alkoholmissbrauch mit ein Grund.
Frühes und konsequentes Handeln schützt und unterstützt alle Beteiligten.
Ich biete Ihnen
zusammen mit meinen Kollegen und Kolleginnen sowohl ein umfassendes
individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Alkohol- und
Gesundheitsmanagement, externe Sozialberatung, wie auch
unterstützende Einzelmaßnahmen im jeweiligen Bedarfsfall an.
Ein komplettes Leistungspaket kann folgendes umfassen:
- Einführungs- und Abstimmungsgespräche mit den Entscheidungsträgern
- Einführung und Umsetzung von Strategien betrieblicher Intervention auf der Ebene der Information, der Motivation und der Initiierung therapeutischer Interventionen
- Erarbeitung und Abstimmung einer wirksamen Betriebsvereinbarung bei Alkoholmissbrauch
- Schulung der Führungskräfte
- Bildung eines Arbeitskreises "Suchthilfe"
- Ausbildung und Begleitung von "Betrieblichen Suchthelfern"
- Beratung und Unterstützung beim Aufbau einer bedarfsorientierten internen oder externen Sozialberatung
- Permanente Prozessbegleitung und Beratung